Gebäudeautomatisierung

Unterkategorie Gebäudetechnische Systeme

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Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaften, Universitäten, Sozialversicherungen, …) sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssysteme (BACS - building automation and control systems), insbesondere

  • Dienstleistungen zur Planung, Vorbereitung und Konzeptionierung – z.B. Erstellung eines Sensor- und Energiezählerkonzept, Auswahl des Automatisierungssystems, …
  • Implementierung von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)
  • Implementierung von Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystemen (BACS - building automation and control systems)
  • Inbetriebnahme, Parametrierung und Optimierung

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Dienstleistungen für Planung und Konzeptionierung der Leittechnik (max. 15% der Gesamtkosten)
  • Zentrale Leitrechner mit Visualisierung
  • Sensoren und Aktoren (Pumpen, Verteiler, Ventile, …) in der Peripherie
  • Einbindung von Datenschnittstellen zu bestehenden Anlagen
  • Energiezähler
  • Einmaliger Ankauf von Lizenzen (Software, …)

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Technische Beschreibung der beantragten Maßnahme mit Darstellung der Situation und Anlagen vor und nach Umsetzung der Maßnahme (ggf. Anlagenschema)
  • Technisches Datenblatt inkl. Berechnung der erzielbaren Energieeinsparung durch einen Fachplaner mittels nachvollziehbarer Gegenüberstellung des Energieverbrauchs (Strom, Wärme) vor und nach Umsetzung der beantragten Maßnahme
    Bitte beachten Sie, dass der Nachweis des Umwelteffektes durch Messungen/Energiebilanzen Vertragsgegenstand ist.
  • eine detaillierte Kostenaufstellung eines qualifizierten Planers bzw. bereits vorliegende Angebote und Kostenvoranschläge für alle wesentlichen Kostengruppen der geplanten Maßnahme
  • Bestätigung der ausführenden Firma, dass gem. EN 15232-1 der Gebäudestandard-Qualität „B“ erreicht wird.
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Gebäudeautomatisierung

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Gebäudeautomatisierung
Bestätigung Gebäudestandard-Qualität „B“ gem. EN 15232-1
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Kontakt

Serviceteam Gebäudeautomatisierung

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

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